Praktika
Achtung! Sollten Sie nach der Prüfungs- und Studienordnung vom 30. März 2012 studieren (Startjahrgang 2014 und ältere Jahrgänge) gelten für Sie die Zeitrahmen der Praktika unter §7 der Prüfungs- und Studienordnung vom 30. März 2012.
Nach der TAppV sind während des Studiums insgesamt sechs Praktika abzuleisten. Die Studienordnung legt folgende Zeitrahmen der Praktika fest:
Bezeichnung | Zeitpunkt | Wochen | Stunden |
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Landwirtschaftliches Praktikum | ab 1. Fachsemester | 2 | 70 |
Kuratives Praktikum | nach dem Physikum | 4 | 150 |
Öffentl. Veterinärwesen | ab dem 6. Fachsemester | 2 | 75 |
Hygienekontrolle, Lebensmittelüberwachung | nach dem 7. Fachsemester | 2 | 75 |
Schlachttier- und Fleischuntersuchung | nach dem 8. Fachsemester | 3 | 100 |
Kurative Praxis | ab dem 8. Fachsemester | 16 | 700 |
Pflichtpraktika dürfen bis zum 8. Fachsemester nur in die vorlesungsfreie Zeit gelegt werden. Im 9. und 10. Semester gelten alle Zeiten in der Sie nicht in einen Schwerpunktblock oder den Pathologie/Lebensmittel/AVO-Block eingeteilt sind als vorlesungsfrei, so dass hier Praktika abgeleistet werden können. Das 16-wöchige kurative Praktikum wird je nach Einteilung in die Schwerpunktklinik im 9. oder 10. Fachsemester abgeleistet.
Für einen Antrag auf eine Ausnahme-Regelung bei einem Praktikum füllen Sie bitte dieses Formular aus und geben es im Studiendekanat ab.
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Evaluation der Praktika
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Landwirtschaftliches Praktikum
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Praktische Ausbildung im Bereich Lebensmittel/Fleisch/Öffentliches Veterinärwesen
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Praktische Ausbildung in der kurativen tierärztlichen Praxis oder in einer Tierklinik
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Genehmigungen und Bescheinigungen
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Versicherung bei Praktika
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Fördermöglichkeiten für das "große" kurative Praktikum im Ausland
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Qualitätssiegel "Tierärztliche Ausbildungspraxis" des Bundesverbandes praktischer Tierärzte (BpT)
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Angebote für Praktikumsstellen