Tierärztliche Fakultät
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Versicherung bei Praktika

Grundsätzlich müssen drei Versicherungen berücksichtigt werden:

  • Krankenversicherung: als Studierende ist man krankenversichert, sollte allerdings mit der Krankenkasse abklären, ob ein Pflichtpraktikum in Deutschland/Ausland (Europa, außerhalb Europa...) mit versichert ist oder nicht.
  • Haftpflicht: falls die Praktikumsstelle keine Haftpflichtversicherung der Praktikanten zur Verfügung stellt, müssen sich Studierende für die Zeit des Praktikums selbst privat versichern.
  • Unfallversicherung: Studierende sind während ihrer Praktika nicht über die Universität unfallversichert.

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