Informationen für Tierärzte und Tierärztinnen
Die Aufnahme und Untersuchung der Tiere erfolgt nur nach Überweisung durch die oder den bestandsbetreuenden Tierarzt und bestandsbetreuende Tierärztin (§ SchHaltHygV)

Die Aufnahme und Untersuchung der Tiere erfolgt nur nach Überweisung durch die oder den bestandsbetreuenden Tierarzt und bestandsbetreuende Tierärztin (§ SchHaltHygV)