Praktika

Wir bieten Plätze für das zweiwöchige Hygienepraktikum gemäß § 55(1) und § 56(1) der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) an. Zudem können Praktika nach § 60(1) TAppV absolviert werden.

Hygienepraktikum gemäß § 55(1) und 56(1) TAppV

Die Untersuchungsmethoden für Lebensmittel werden über nationale und internationale Normen (DIN, EN, ISO) festgelegt. Auf nationaler Ebene ist die amtliche Sammlung für Untersuchungsverfahren (ASU) basierend auf § 64 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) die zentrale Methoden-Sammlung. Im Rahmen des Hygienepraktikums wird die Verknüpfung des theoretischen Wissens mit der methodischen Praxis vermittelt. Das Praktikum nach § 55/§ 56 TAppV gliedert sich in einen klassisch-mikrobiologischen Abschnitt und einen Abschnitt, in dem molekularbiologische und proteinchemische Techniken erarbeitet und besprochen werden.

Der mikrobiologische Teil des Praktikums findet in der Abteilung für Mikrobiologische Diagnostik des Lehrstuhls statt. Hier erleben die Studierenden die Untersuchung von Lebensmittelproben externer Einsender. Sie verfolgen von der Proben-Eingangskontrolle über die Untersuchung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben mit den Führen der entsprechenden Labor-Protokolle bis hin zur Befundung der Untersuchungsergebnisse und der Erstellung von Kontrollberichten den gesamten Arbeitsablauf in einem auf Lebensmittelmikrobiologie spezialisierten Diagnostik-Labor. Das Erlernen praktischer Fertigkeiten wird mithilfe von Lebensmittelproben sichergestellt, die eigens für die Ausbildung mit verschiedenen Keimen dotiert werden. Diese Proben werden von den Studierenden eigenverantwortlich entsprechend den rechtlichen Maßgaben untersucht und ausgewertet. Die Studierenden verfassen einen Bericht, der im Rahmen einer Abschlussbesprechung diskutiert wird.

Neben klassisch-kulturellen Verfahren sind molekularbiologische, molekulargenetische sowie proteinchemische und biophysikalisch/physikochemische Methoden zukunftsweisend für die Lebensmittelüberwachung sowie für die epidemiologische Aufarbeitung von Lebensmittel-bedingten Krankheitsausbrüchen. Dieser Teil des Praktikums wird in der Forschungsabteilung des Lehrstuhls durchgeführt, um den Studierenden die Möglichkeit zu bieten, die Methoden im Rahmen aktueller Fragestellungen und Forschungsprojekte zu erlernen.

Bitte melden Sie sich über das Lehrstuhlsekretariat für das Praktikum an.

Bitte mitbringen:

  • 2 Labormäntel (Knie-bedeckend im Sitzen)
  • geschlossene Schuhe
  • Laptop/Tablet o. ä. Schreibunterlage
  • 10 € Pfand für Spind-Schlüssel

Praktikum § 60(1) TAppV

Dieses Angebot richtet sich vor allem an Personen, die eine Forschungstätigkeit im Bereich Lebensmittelmikrobiologie anstreben. Im Rahmen eines gut umrissenen Projektes tauchen die Praktikanten inhaltlich und methodisch intensiv in dieses Arbeitsfeld des tierärztlichen Berufs ein.

Es besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, die während des Praktikums bearbeitete Thematik in eine Doktorarbeit eingehen zu lassen.

Die Anmeldung für ein Praktikum gemäß § 60(1) TAppV ist mit der Lehrstuhlleitung und den wissenschaftlichen Mitarbeitern des Lehrstuhls abzustimmen. Bei Interesse melden Sie sich bitte beim Sekretariat des Lehrstuhls.