Zulassung
Für die Zulassung zum Tiermedizin-Studium sind die Zuständigkeiten wie folgt:
Ansprechpartner | Weitere Informationen | |
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Zulassung zum 1. Fachsemester in der Abiturbesten- und zusätzlichen Eignungsquote1 | hochschulstart.de (ehemals "ZVS")2 |
Direktbewerbungen an der Fakultät |
Zulassung zum 1. Fachsemester im hochschuleigenem Auswahlverfahren1
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hochschulstart.de | Direktbewerbungen an der Fakultät sind nichtmöglich! Der Test für Medizinische Studiengänge wird berücksichtigt. Folgende abgeschlossene Berufsausbildungen werden bei der Bewerbung berücksichtigt: Anästhesietechnische/r Assistent/in |
Zulassung zum 1. Fachsemester im Losverfahren | Studentenkanzlei | Achtung! Termin beachten! |
Zulassung zum 1. Fachsemester für sonstige3 ausländische Bewerbende | Referat für Internationale Angelegenheiten | |
Zulassung zu höheren Fachsemestern | Studentenkanzlei | Anrechnung von Studienleistungen erforderlich (s.u.) |
Anrechnung von Studienleistungen | jeweilige Vorsitzende des Prüfungsausschusses | Weitere Informationen |
Studienplatztausch | Studentenkanzlei |
1) Für Deutsche, Staatenlose, Bildungsinländer und ausländische EU- bzw. EWR-BürgerInnen
2) Da nur zum Wintersemester zugelassen wird, ist der Bewerbungsschluß für "Neu-AbiturientInnen" der 15. Juli, derjenige für "Alt-AbiturientInnen" der 31. Mai eines Jahres. Bewerbungsunterlagen müssen bei hochschulstart.de angefordert werden.
3) AusländerInnen, die nicht unter 1) genannt werden