Anrechnung von Studienleistungen und Quereinstieg
Um sich an der Ludwig-Maximilians-Universität München, Studiengang Tiermedizin, in ein höheres Fachsemester einschreiben zu können (Quereinstieg), benötigen Sie die Anrechnung Ihrer bisher erbrachten Studienleistungen aus einem anderen Studiengang auf das Studium der Tiermedizin. Gleiches gilt bei einem Hochschulwechsel.
Dies gilt ebenso für die Bewerbung mit im Ausland erbrachten Studienleistungen und Fachsemestern im Studiengang Tiermedizin oder aus einem anderen Studiengang (§ 65 Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten –TAppV).
Der Antrag auf Zulassung zum Quereinstieg hat nichts mit dem Antrag auf Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungen auf das Studium der Tiermedizin zu tun. Für die Zulassung zum Quereinstieg wenden Sie sich bitte an die
Studentenkanzlei der Ludwig-Maximilians-Universität München
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München
Für die Anrechnung von Studienleistungen ist der Vorsitzende des Prüfungsausschusses für die Tierärztliche Vorprüfung (Vorphysikum und Physikum) sowie die Tierärztliche Prüfung zuständig.
Informationsvideo zur Anrechnung von Studienleistungen und zum Quereinstieg
I. Informationen zur Beantragung der Anerkennung von Studienleistungen
- Antragsformular für den vorklinischen Abschnitt1 (pdf, 605 kb) bzw. Antragsformular für den klinischen Abschnitt1 (pdf, 648 kb) (bitte herunterladen und am PC bzw. handschriftlich ausfüllen)
- Stundenplan2 (Studienordnung) mit Inhaltsangabe der einzelnen Fächer, aus dem die von Ihnen belegten Lehrveranstaltungen ersichtlich sind und eine Prüfungsordnung der Institution an der die Prüfungen abgelegt wurden
- Nachweise2 über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den in Ihrem Studiengang vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen und Pflichtpraktika (Scheine) - beglaubigte Kopie
- Ein Zeugnis2, falls Sie die Anrechnung von Prüfungen beantragen möchten - beglaubigte Kopie.
- Falls Sie bereits an der LMU einen Studienplatz in Tiermedizin erhalten haben, ist die Vorlage einer Kopie von der Immatrikulationsbescheinigung notwendig
- Kopien von früheren Anerkennungsbescheiden
- Ein frankierter Rückumschlag (Standard mit 0,85€ Porto)
1Die Universität Budapest versendet den Notenspiegel an alle Tierärztlichen Fakultäten in Deutschland. Durch den Erhalt des Notenspiegels, geht nicht hervor, dass die/der genannte Studierende eine Anerkennung an dieser Universität beantragt. Die/der Studierende muss zusätzlich einen Antrag auf Anerkennung stellen.
2Für Studienleistungen, die im nicht deutschsprachigen Ausland erbracht wurden, ist zusätzlich eine amtlich beglaubigte Übersetzung vorzulegen.
Informationsvideo für Bewerbende der Universität Budapest
Die Unterlagen für die Anerkennung senden Sie bitte:
An den Vorsitzenden der Tierärztlichen (Vor-)Prüfung
Prof. Dr. Thomas Göbel
Veterinärstr. 13
80539 München
Achtung die Unterlagen werden nicht zurückgesendet, bitte keine Originale einsenden! Anträge per Email werden nicht bearbeitet.
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen komplett ein, da sie vorher nicht bearbeitet werden.
Es können grundsätzlich nur diejenigen Prüfungsleistungen angerechnet werden, die in den angerechneten Fachsemestern nach der Prüfungs- und Studienordnung der Tierärztlichen Fakultät abgelegt werden müssen. Scheine werden grundsätzlich nicht anerkannt.
Die Bearbeitung der Anträge dauert in der Regel vier bis 6 Wochen! Um die Nachreichfrist für die Bewerbung zum Wintersemester 2024/25 zu gewährleisten, bitte wir Sie, Ihren vollständigen Antrag auf Anerkennung bis spätestens 01.08.2024 bei uns einzureichen. Der Anrechnungsbescheid wird an die Postadresse gesandt. Wir versenden keine Bescheide an die Studentenkanzlei!
Bei Fragen schreiben Sie bitte eine E-Mail: anerkennung_vorklinik@dekanat.vetmed.uni-muenchen.de
II. Anerkennung von Wahlpflichtfächern
Anerkannte Wahlpflichtfächer müssen nach Ihrer Zulassung noch in unser System übertragen werden. Bitte wenden Sie sich hierfür nach Ihrer Immatrikulation an Frau Göbel.