Allgemein (hier finden Sie die offizielle BAföG-Seite)
Wir bescheinigen mit dem Formblatt 05 (Leistungsnachweis) lediglich, ob bei Ihnen ein regulärer Studienverlauf vorliegt oder nicht.
Die Entscheidung über die Förderung trifft das BAföG-Amt. Darauf haben wir keinen Einfluss und Begründungen für einen abweichenden Studienverlauf müssen Sie entsprechend beim BAföG-Amt anbringen.
4. Fachsemester
Als Leistungsnachweis dient Ihr Physikumszeugnis, sofern Sie in der Regelstudienzeit studieren. Schicken Sie dieses bitte an das BAföG-Amt. Beim Physikum handelt es sich um formale, sprich benotete, Prüfungen.
Wenn Sie im Laufe des 4. Fachsemesters Ihren Leistungsnachweis (Formblatt 05) abgeben möchten, dann schicken Sie bitte folgende Unterlagen vollständig in elektronischer Form an Dr. Christina Beitz-Radzio:
- Formblatt 05 (PDF, 134 KB) (ausschließlich Name, Vornamen, Geburtsdatum und Geburtsort digital eintragen) - handschriftliche, ausgedruckte oder gescannte Formulare werden nicht angenommen
- Aufforderungsbescheid des BAföG-Amts
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- aktueller LSF-Auszug
Ab dem 5. Fachsemester
- Unterlagen wie oben und
- aktuellste Prüfungsladung
Auch bei allen anderen Anträgen, z.B. Auslands-BAföG, benötigen wir die oben genannten Unterlagen.
Sie erhalten Ihren bearbeiteten Nachweis als Scan per E-Mail.
Bearbeitungsdauer: mindestens 14 Tage.
Informationen zu anderen Bescheinigungen finden Sie hier.