
Klinische Schwerpunktausbildung
Eine Zulassung zu Unterrichtsveranstaltungen des neunten Fachsemesters ist erst dann möglich, wenn die Prüfungen in mindestens sechs Prüfungsfächern (einschließlich Pharmakologie) gemäß § 29 TAppV bestanden sind.
Eine Zulassung zu Unterrichtsveranstaltungen des neunten Fachsemesters ist erst dann möglich, wenn die Prüfungen in mindestens sechs Prüfungsfächern (einschließlich Pharmakologie) gemäß § 29 TAppV bestanden sind.