Hunde an der Tierärztlichen Fakultät
Nach § 4 (5) der Hausordnung der LMU ist das Mitbringen von Haustieren, ausgenommen Blindenhunde und Tiere zu Behandlungszwecken in der Tierärztlichen Fakultät untersagt.

Nach § 4 (5) der Hausordnung der LMU ist das Mitbringen von Haustieren, ausgenommen Blindenhunde und Tiere zu Behandlungszwecken in der Tierärztlichen Fakultät untersagt.