Gemäß Artikel 30 des Bayerischen Hochschulgesetzes werden regelmäßig und stichprobenartig Lehrveranstaltungen evaluiert. Um zukünftig Studierenden einen Einblick in die Ergebnisse zu ermöglichen, wurde in der Fakultätsratssitzung folgendes beschlossen:
Den Fakultätsmitgliedern wird ab sofort die Möglichkeit gegeben, Ergebnisse der Evaluierungen einzusehen.
Bei Interesse können sich Studierende unter Vorlage eines Studentenausweises im Studiendekanat melden.
Termine für die Einsichtnahme müssen vorab vereinbart werden (Anfrage per Email an Susanne Leiber).