Zulassung

Die Zulassung zum Tiermedizin-Studium kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen. Lesen Sie hier über die verschiedenen Möglichkeiten und Zuständigkeiten.

AnsprechpartnerWeitere Informationen
Zulassung zum 1. Fachsemester in der Abiturbesten- und zusätzlichen Eignungsquote1hochschulstart.de2Direktbewerbungen an der Fakultät sind nicht möglich!

Zugesendete Bewerbungsunterlagen werden datenschutzkonform vernichtet.
Zulassung zum 1. Fachsemester im hochschuleigenen Auswahlverfahren1

hochschulstart.de2Direktbewerbungen an der Fakultät sind nicht möglich!

Der Test für Medizinische Studiengänge (TMS) wird berücksichtigt.

Ebenso folgende abgeschlossene Berufsausbildungen:
  • Anästhesietechnische/r Assistent/in
  • Biologielaborant/in
  • Chemielaborant/in
  • Fischwirt/in
  • Fleischer/in
  • Landwirt/in
  • Medizinisch-technische/r Assistent/in -Funktionsdiagnostik
  • Medizinisch-technische/r Assistent/in (MTA)
  • Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in
  • Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in
  • Medizinlaborant/in
  • Operationstechnische/r Assistent/in
  • Pferdewirt/in
  • Tierarzthelfer/in
  • Tierpfleger/in
  • Tierwirt/in
  • Veterinärmedizinisch-technische/r Assistent/in
Zulassung zum 1. Fachsemester im LosverfahrenStudentenkanzleiAchtung: Termin beachten!
Zulassung zum 1. Fachsemester für sonstige3 ausländische BewerbendeInternational OfficeLeitfaden für internationale BewerberInnen
Guide for Application
Zulassung zu höheren FachsemesternStudentenkanzleiAnrechnung von Studienleistungen erforderlich
Anrechnung von Studienleistungenjeweilige Vorsitzende des PrüfungsausschussesWeitere Informationen
StudienplatztauschStudentenkanzlei

1 Für Deutsche, Staatenlose, BildungsinländerInnen und ausländische EU- bzw. EWR-BürgerInnen
2 Da nur zum Wintersemester zugelassen wird, ist der Bewerbungsschluß für "Neu-AbiturientInnen" der 15. Juli, derjenige für "Alt-AbiturientInnen" der 31. Mai eines Jahres. Bewerbungsunterlagen müssen bei hochschulstart.de angefordert werden.
3 AusländerInnen, die nicht unter 1 genannt werden