Überblick Tiermedizinstudium

In welche Abschnitte ist das Studium aufgeteilt? Wie verlaufen Theorie- und Praxisphasen? Wann erhalte ich meine Approbation? Welche Tätigkeits- und Berufsfelder erschließen sich mir? Brauche ich das kleine Latinum? Auf diese Fragen antworten wir Ihnen hier.



Allgemeines

In Deutschland kann Tiermedizin an den Universitäten München, Gießen, Leipzig, an der FU Berlin sowie an der Tierärztlichen Hochschule Hannover studiert werden. Das Studium und seine Gliederung sind bundeseinheitlich in der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) geregelt. Es umfasst einen wissenschaftlich-theoretischen Studienteil von 4 ½ Jahren mit 3850 Pflichtlehr- und Wahlpflichtveranstaltungen sowie einen praktischen Studienteil von 1170 Stunden.

Die Einzelheiten des Studiums, insbesondere der Zeitpunkt und die Form der Prüfungen, sowie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfungen sind in der Prüfungs- und Studienordnung geregelt.

Die Regelstudienzeit beträgt für die gesamte Ausbildung einschließlich der Prüfungszeiten fünf Jahre und sechs Monate.

Abschnitte des Studiums

Die Prüfung umfasst die Fächer Physik, Chemie, Zoologie und Botanik. Zur Zulassung müssen Scheine in Chemie vorgelegt werden. Ferner hat der Studierende das Kleine Latinum oder die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme am Kurs Tiermedizinische Terminologie nachzuweisen. Seit Wintersemester 2017/2018 werden die Physikprüfung, die Botanikprüfung und die Zoologieprüfung nach dem 1. Fachsemester schriftlich geprüft, während Chemie (mündlich) nach dem 2. Fachsemester abgeprüft wird.

Weitere Informationen zu den Fächern des Vorphysikums finden Sie hier.

Die Prüfung umfasst die Fächer Anatomie, Histologie und Embryologie, Physiologie, Biochemie und Tierzucht und Genetik. Die Prüfungen sollten bis Ende des zweiten Studienjahres abgelegt werden. Zulassungsvoraussetzungen sind Scheine in Anatomie, Histologie, Physiologie, Biochemie, Tierzucht, sowie die Teilnahme an einer 70-stündigen Übung über Landwirtschaft, Tierzucht und Tierhaltung auf einem Lehrgut und mindestens 84 Stunden an Wahlpflichtveranstaltungen.

Die Prüfung in Tierzucht und Genetik findet bereits nach dem 3. Fachsemester mündlich statt.

Weitere Informationen zu den Fächern des Physikums finden Sie hier.

Die Tierärztliche Prüfung wird in mehreren Teilabschnitten abgelegt. Die Prüfungen werden mündlich, schriftlich, als multiple choice oder in kombinierten Formen abgelegt. Die Studienordnung (Stand 2017) (PDF, 80 KB) sieht folgenden Prüfungsablauf vor (TP = Teilprüfung):

Zu Beginn des 6. Fachsemesters:

  • Klinische Propädeutik (mündlich)

Nach dem 6. Fachsemester:

  • Parasitologie (Multiple-Choice)
  • Pharmakologie und Toxikologie (Multiple-Choice)
  • Tierernährung (mündlich)

Nach dem 7. Fachsemester:

  • Bakteriologie und Mykologie (mündlich)
  • Milchkunde (TP I, Multiple-Choice)
  • Allgemeine und klinische Radiologie (Multiple-Choice)
  • Virologie (mündlich)

Nach dem 8. Fachsemester:

  • Lebensmittelkunde einschließlich Lebensmittelhygiene (TP I, Multiple-Choice)
  • Tierhaltung und Tierhygiene (mündlich)

Im 9. oder 10. Fachsemester:

  • Arznei- und Betäubungsmittelrecht (Studienbegleitende Leistungskontrolle)

Im 11. Fachsemester:

  • Allgemeine Pathologie und Spezielle pathologische Anatomie und Histologie (mündlich)
  • Chirurgie und Anästhesiologie (mündlich)
  • Fleischhygiene (mündlich)
  • Geflügelkrankheiten (mündlich)
  • Gerichtliche Veterinärmedizin mit Berufs- und Standesrecht (Kombination von Multiple-Choice und schriftlicher Prüfung)
  • Innere Medizin (mündlich)
  • Lebensmittelkunde einschl. Lebensmittelhygiene (TP II, Kombination von Multiple-Choice und schriftlicher Prüfung)
  • Milchkunde (TP II, schriftlich)
  • Reproduktionsmedizin (mündlich)
  • Tierschutz und Ethologie (Kombination von Multiple-Choice und schriftlicher Prüfung)
  • Tierseuchenbekämpfung und Infektionsepidemiologie (mündlich)

Prüfungs- und Studienordnung

Es gibt aktuell mehrere Fassungen der Prüfungs- und Studienordnung, diese finden Sie unter folgendem Link. Welche Studienordnung für einen Studierenden bzw. eine Studierende gilt, hängt von dessen/deren Studienbeginn ab. Im Zweifelsfalle ist dies mit dem Prüfungsamt abzuklären!

Von der Theorie über die Praxis bis zur Approbation

Während des ersten bis achten Fachsemesters finden die Lehrveranstaltungen während der Semester statt. Die aktuellen Stundenpläne finden Sie hier. Im neuten und zehnten Fachsemester werden die Studierenden in Gruppen unterrichtet (Schwerpunktklinik).

Während des Studiums in der vorlesungsfreien Zeit sind verschiedene Praktika abzuleisten.

Nach Ihrem erfolgreichen Abschluss des Studiums können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Tierarzt oder Tierärztin stellen. Mit dieser Approbation dürfen Sie den Beruf als Tierarzt oder Tierärztin in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich ausüben.

Die Approbation erfolgt auf Antrag bei der zuständigen Landesbehörde des Bundeslandes, in dem der 3. Abschnitt der Tierärztlichen Prüfung absolviert wurde (in Bayern: Regierung von Oberbayern).

Tätigkeits- und Berufsfelder

Die Betätigungs- und Aufgabengebiete des Tierarztes sind weit gefächert und umfassen die Behandlung kranker Tiere, Geburtshilfe, Eingriffe zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Tiere (z.B. Sterilitätsbehandlung), Seuchenbekämpfung, künstliche Besamung, Beratung in der Tierzucht, insbesondere in Fragen der Fütterung, Pflege und Haltung von Tieren, Überwachung des Viehhandels und der Viehmärkte, Gesundheitskontrolle der Ein- und Ausfuhr von Tieren, Leitung und Verwaltung von Schlachthöfen, Fleischbeschau, Überwachung des Verkehrs mit Nahrungsmitteln tierischer Herkunft, technologischer Beratung für deren einwandfreie Herstellung, pathologische, bakteriologische und parasitologische Untersuchungen von Tierkörpern, Organen etc., toxikologische Fachberatung in Tierversicherungen, Sachverständigentätigkeit vor Gericht, Fachberatung in der Arzneimittelproduktion und im -vertrieb und - nicht zuletzt - die wissenschaftliche Forschung und Lehrtätigkeit.

Sprach- und Fremdsprachenkenntnisse/Latinum

Erforderliche Nachweise: Lateinkenntnisse "Kleines Latinum".

In der Tiermedizin können fehlende Lateinkenntnisse (Mindestumfang: sog. Kleines Latinum = drei aufsteigende Schuljahre Latein mit Mindestabschluss "ausreichend") ersetzt werden durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Terminologiekurs, den die jeweiligen Fakultäten anbieten bzw. Bestandteil des Stundenplans des 1. Fachsemesters Tiermedizin ist.

Studierende aus dem Nicht-deutschen Sprachraum müssen bei der Bewerbung und Einschreibung auf einen Studienplatz einen Sprachnachweis erbringen.

Angebot zur Studienorientierung

Zur Studienorientierung veranstaltet die LMU jedes Jahr im Februar ihren großen "Tag der offenen Tür", den Campustag. Jeweils zu Semesterbeginn werden von den jeweiligen Studiengängen- und fächern Einführungsveranstaltungen angeboten. Der virtuelle Campustag der Tierärztlichen Fakultät steht dagegen ganz im Zeichen des Tiermedizinstudiums und vermittelt Ihnen alles Wissenswerte rund um das Studium der Tiermedizin.