Terminologie und Fragen zum Latinum

Im Tiermedizinstudium benötigen Sie laut der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten§20 der TAppV Latein- oder Griechischkenntnisse. Der Mindestumfang ist das sogenannte Kleine Latinum, bei dem Sie drei aufsteigende Schuljahre Latein mit dem Mindestabschluss "ausreichend" nachweisen müssen .
Wenn Sie diese Kenntnisse nicht nachweisen können oder sich nicht sicher sind, ob der Umfang ausreichend ist als Anerkennung für die Terminologie, dann wenden Sie sich bitte an:
PD Dr. Veronika Goebel
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