Anrechnung von Studienleistungen & Quereinstieg

Sie studieren im In- oder Ausland und möchten sich in ein höheres Fachsemester des Studiengangs Tiermedizin einschreiben? Dann erfahren Sie hier alles Wichtige rund um die Themen Anrechnung von Studienleistungen & Quereinstieg.

Wenn Sie bei uns einen Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen stellen und einen positiven Anrechnungsbescheid erhalten, haben Sie sich damit nicht automatisch für den Quereinstieg beworben! Die Anrechnung von Studienleistungen ist nur Voraussetzung für die Bewerbung um den Quereinstieg.

Für die Bewerbung und Zulassung zum Quereinstieg wenden Sie sich bitte an die
Studentenkanzlei der Ludwig-Maximilians-Universität München
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München

Als Quereinstieg wird der Wechsel aus dem In- oder Ausland in ein höheres Semester desselben oder eines anderen Studiengangs bezeichnet. Damit Sie sich für einen Quereinstieg bewerben können, ist die Anrechnung von Studienleistungen Voraussetzung.

Bevor Sie sich als Quereinsteiger an der LMU München, Studiengang Tiermedizin, in ein höheres Fachsemester einschreiben, benötigen Sie die Anrechnung Ihrer bisher erbrachten Studienleistungen aus einem anderen Studiengang auf das Studium der Tiermedizin. Gleiches gilt, wenn Sie bereits Tiermedizin studieren und die Hochschule wechseln möchten. Sie studieren nicht in Deutschland, sondern im Ausland? Auch dann ist die Anerkennung von Studienleistungen Voraussetzung für den Quereinstieg (siehe auch § 65 Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten –TAppV).

Für die Anrechnung von Studienleistungen ist der Vorsitzende des Prüfungsausschusses für die Tierärztliche Vorprüfung (Vorphysikum und Physikum) sowie die Tierärztliche Prüfung zuständig.

Im folgenden Informationsvideo informieren wir Sie ausführlich über die Anrechnung von Studienleistungen und den Quereinstieg.

Zusätzliche Informationen für Bewerbende aus Budapest finden Sie hier.

Sie möchten Studienleistungen aus dem vorklinischen Abschnitt (1.- 4. Semester) anerkennen lassen? Bitte füllen Sie folgenden Antrag (PDF, 655 KB) aus.

Sie möchten Studienleistungen aus dem klinischen Abschnitt (ab 5. Semester und höher) anerkennen lassen? Bitte füllen Sie folgenden Antrag (PDF, 662 KB) aus.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

UnterlagenBeispieleFormatSprachePflicht
Antrag

Antragsformular Vorklinik (PDF, 655 KB)
(für Studienleistungen
im 1.-4. Semester)
oder
Antragsformular Klinik (PDF, 662 KB)
(ab 5. Semester)
PDF herunterladen, digital
ausfüllen, auf Papier drucken
und unterschreiben
Deutsch
Nachweis über
abgeleistete
Studienleistungen
(Prüfungen,
Übungen, Praktika)
Notenspiegel, Zeugnis,
Leistungsübersicht,
Praktikums-bescheinigung
1. Original auf Papier mit
Stempel und Unterschrift der
Uni (wird nicht
zurückgesendet)
ODER
2. beglaubigte Kopie
ODER
3. PDF per E-Mail
direkt von der ehemaligen
Universität an Anerkennung Vorklinik
Deutsch
oder
Englisch
InhaltsbeschreibungenModulhandbuch, Syllabus,
Approbations-verordnung
Bevorzugt digital (über Link oder
als PDF-Datei per E-Mail)
oder
Ausdruck
Deutsch
oder
Englisch

(Bewerbende
aus
Budapest
benötigen
keine
Inhalts-beschreibung!)
Porto für den Versand des Anerkennungs-bescheids an
den/die
Antragstellende/n
Briefmarke oder Internetmarke
der Deutschen Post
(Deutschland: 0,95€, EU-Ausland:
1,25€ - Stand 2025),
bei Bedarf :
per Einschreiben oder
Sendungsverfolgung
Ausdruck, Code oder PDF-Datei-
Ggf.
Immatrikulations-bescheinigung
der LMU München
Ausdruck oder PDF-Datei-optional
Ggf. Kopien von
früheren
Anerkennungs-bescheiden
Einfache Kopie-optional

Wichtig:

  • Senden Sie den Antrag per Post an die im Formular angegebene Adresse. Anträge, die uns per E-Mail erreichen, werden nicht bearbeitet.
  • Falls die Unterlagen, die als Pflicht gekennzeichnet sind, nicht alle eingereicht werden, wird Ihr Antrag nicht bearbeitet.
  • Es werden grundsätzlich nur diejenigen Prüfungsleistungen angerechnet, die in den angerechneten Fachsemestern nach der Prüfungs- und Studienordnung der Tierärztlichen Fakultät an der LMU abgelegt werden müssen.
  • Die Bearbeitung der Anträge dauert in der Regel vier bis sechs Wochen.
  • Der Anrechnungsbescheid wird nach Prüfung Ihres Antrags an Ihre im Antrag angegebene Postadresse versandt. Sie sind dafür verantwortlich, den Anerkennungsbescheid fristgerecht bei der Studentenkanzlei für die Bewerbung bzw. dem Prüfungsamt nach Immatrikulation vorzulegen. Wir versenden keine Bescheide an die Studentenkanzlei oder das Prüfungsamt.
  • Der Anrechnungsbescheid wird nur einmal ausgestellt. Sie dürfen das Original nicht abgeben. Es werden keine Zweitschriften ausgestellt.
  • Die Nachreichfrist wird von der Studentenkanzlei der LMU festgelegt und kann dort auf derWebseite eingesehen werden. Bitte sehen Sie davon ab, uns Fragen über den Bewerbungsstatus zu stellen.
  • Probleme beim Versand sind keine Seltenheit. Melden Sie sich rechtzeitig per E-Mail, wenn der erwartete Anerkennungsbescheid bei Ihnen nicht angekommen ist.
  • Anerkannte Wahlpflichtfächer müssen nach Ihrer Zulassung noch in unser System übertragen werden. Bitte wenden Sie sich hierfür nach Ihrer Immatrikulation an Katharina Göbel.

Bei Fragen zum Antrag auf Anerkennung schreiben Sie bitte eine E-Mail an: Anerkennung_Vorklinik@dekanat.vetmed.uni-muenchen.de