Die Kleintierklinik hat die Ausbildungsermächtigung zum
- Fachtierarzt / Fachtierärztin für Kleintiere
- Fachtierarzt / Fachtierärztin für Kleintierchirurgie
- Fachtierarzt / Fachtierärztin für Innere Medizin der Kleintiere
- Fachtierarzt / Fachtierärztin für Klinische Laboratoriumsdiagnostik
Die Voraussetzungen für die Weiterbildung zum/r Fachtierarzt/-ärztin wird in Bayern von der Bayerischen Landestierärztekammer geregelt. Die Weiterbildungsordnung und den Leistungskatalog in den aktuellen Versionen können bei der Landestierärztekammer in München angefordert werden.